Heiligenstadt schadet dem Bildungsstandort Niedersachsen

© knipseline/pixelio.de
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Zur Reform des Niedersächsischen Schulgesetzes und dem von Kultusministerin Heiligenstadt vorgestellte Gesetzesnovelle erklärt die JU im Kreisverband Vechta in ihrer Pressemitteilung:

Mit großem Unbehagen blickt die Junge Union im Kreisverband Vechta auf die von Kultusministerin Heiligenstadt (SPD) vorgestellte Novelle des Niedersächsischen Schulgesetzes. Insbesondere der Aufstieg der Gesamtschule zur ersetzenden Schulform stellt eine ernstzunehmende Gefahr für die Breite und Qualität des Bildungsangebotes in ganz Niedersachsen, vor allem aber auch im Oldenburger Münsterland, dar, da nun auch traditionsreiche und renommierte Gymnasien vollständig durch Gesamtschulen ersetzt werden können. Das Versprechen, auch künftig werde für jeden Schüler ein Gymnasium in zumutbarer Entfernung zu erreichen sein, ist dabei wertlos, wenn „zumutbare Entfernung“ als zeitliche Entfernung in Höhe von einer Stunde definiert wird. Gerade für jüngere Schüler ist das eindeutig zu lang, sodass die Wahlfreiheit massiv eingeschränkt wird. In Kombination mit der vor kurzem beschlossenen arbeitszeitlichen Benachteiligung der Gymnasial- gegenüber den Gesamtschullehrern ist dies ein weiterer, ideologisch angetriebener Versuch, der bewährten und erfolgreichen Institution des Gymnasiums durch die Hintertür den Garaus zu machen.

Wir fordern deshalb die Elternräte und Schülervertretungen im Landkreis Vechta und insbesondere der Gymnasien nachdrücklich dazu auf, von ihrem Mitspracherecht bei der Änderung des Schulgesetzes Gebrauch zu machen und im Rahmen der Landesschüler- und –elternräte die angestrebte Änderung zu verhindern. Vom Landkreis Vechta als Schulträger der Gymnasien erwarten wir, sollte der Entwurf dennoch in seiner jetzigen Form beschlossen werden, dass keines der bestehenden Gymnasien durch Integrierte Gesamtschulen ersetzt wird!

Ähnlich kritisch sehen wir die geplante Abschaffung der Schullaufbahnempfehlungen. Zwar ist es unbestritten, dass es regelmäßig Fälle gibt, in denen sich diese Empfehlungen nachträglich als falsch herausstellen, im Großen und Ganzen dienen sie aber Eltern und Schülern einen maßgeblichen Kompass bei der Entscheidungsfindung für die schulische Zukunft des Kindes. Fällt dieser Kompass weg, so steigt unweigerlich die Gefahr, dass Kinder auf eine weiterführende Schulform geschickt werden, deren Anforderungen sie einfach nicht gewachsen sind. Der zusätzliche Mehrbedarf an individueller Förderung würde dabei zudem zur Absenkung der Unterrichtsqualität für die anderen Kinder führen.

Auch im ungemein wichtigen Bereich der Inklusion läuft die rot-grüne Landesregierung Gefahr, einen schweren Fehler zu begehen. Zwar ist die Bemühung, in jedem Landkreis eine für Inklusion zuständige Regionalstelle zu gründen, prinzipiell begrüßenswert. Wenn jedoch gleichzeitig die Förderschulen für Sprache und Lernen schlagartig abgeschafft werden sollen und damit Betroffenen und deren Eltern die Möglichkeit genommen wird, frei zu entscheiden, ob sie lieber mit anderen Schülern oder in speziellen Einrichtungen unterrichtet werden möchten, dann führt dies vielleicht zu Einsparungen im Bildungsetat, aber sicher nicht zu einer Verbesserung der Situation der Betroffenen. Die Maßnahme ist damit unserer Auffassung nach abzulehnen.

Immerhin zeigt das neue Schulgesetz auch positive Ansätze: Begrüßenswert ist etwa, dass weiterhin auch in Grundschulen die Notengebung aufrechterhalten wird. Offenbar hat sich in diesem Fall die Vernunft gegenüber ideologischen Wunschvorstellungen insbesondere einiger Grüner durchgesetzt.

Zu hoffen bleibt, dass diese Vernunft auch hinsichtlich der anderen Themenkomplexe Einzug erhält.