JU Vechta will erleichterte Umwandlung von Bekenntnisschulen

Ein Teil der Vechtaer Teilnehmer auf dem JU-Niedersachsentag in Wolfsburg

Antrag auf JU-Niedersachsentag in Wolfsburg erfolgreich

Nach dem Willen des JU Kreisverbandes Vechta sollen zukünftig die niedersächsischen Stadt- und Gemeinderäte in bestimmten Fällen die eigene Befugnis haben, die Umwandlung einer Bekenntnisschule herbeizuführen. Nach dem niedersächsischen Schulgesetz ist eine derartige Umwandlung nur vorgesehen, wenn die Eltern hierüber mehrheitlich entscheiden.

Auf Initiative des JU Kreisverbandes Vechta fordert die Junge Union Niedersachsen nun eine Änderung des Schulgesetzes. Einen dahingehenden Antrag hat am Wochenende der JU-Niedersachsentag in Wolfsburg angenommen. Danach sollen die Räte mit einer Vorlaufzeit von vier Jahren berechtigt sein, eine Umwandlung herbeizuführen, wenn in vier aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 30%-bekenntnisfremde Schüler die Schule besuchen. Diese Grenze erreichen derzeit fünf von sechs Bekenntnisschulen im Stadtgebiet Vechta. Eine Abstimmung unter der Elternschaft im vergangenen Herbst hatte dazu geführt, dass der Status der Bekenntnisschulen erhalten bleiben soll.

Dieser Zustand hat einerseits aus Sicht der JU Vechta eine starke Einschränkung der Integrationskraft der Schulen zur Folge, da an den bekenntnisfreien Schulen regelmäßig eine hohe Dichte von Schülern ohne deutschsprachigen Hintergrund sind. „Gegenüber diesen Kindern und deren Eltern hat der Schulträger, also die Kommune, jedoch eine besondere Verantwortung“, so JU-Kreisvorsitzender Matthias Möller. Der Schulträger habe eine gute Schulausbildung und Integrationsmöglichkeit durch die Schule für alle Kinder zu garantieren. „Wie der Schulträger das Verhältnis von bekenntnis- und bekenntnisfreien Schulen regeln möchte, sollte damit in seine politische Verantwortung gestellt werden“, so Möller weiter.

Andererseits sieht die Junge Union Vechta in ihrem Vorschlag auch die Möglichkeit, dass die Bekenntnisschulen dadurch gestärkt werden, dass nach einer Reduzierung der Zahl der Schulen der Prozentsatz an Schülern mit dem entsprechenden Bekenntnis an den Bekenntnisschulen wieder steigt und mehr als 70 % beträgt.

Gleichzeitig ist der Jungen Union der Elternwille wichtig. „Die Räte sollen daher eine Umwandlung nur mit einer Vorlaufzeit von vier Jahren beschließen können. So wissen alle Eltern bereits bei Anmeldung, dass eine Umwandlung ansteht“, so Möller.

Der Antrag im Wortlaut:

Die Junge Union Niedersachsen fordert die Landesregierung auf, das niedersächsische Schulgesetz dahingehend zu ändern, dass gem. § 135 Abs. 5 S. 1 NSchG bei einer Abstimmung über die Umwandlung einer Bekenntnisschule nicht mehr die Mehrheit der Erziehungsberechtigten, sondern die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidend ist. Weiterhin sollte eine zusätzliche Regelung eingefügt werden, nach der die kommunale Gemeindevertretung  des Schulträgers in den Fällen des § 135 Abs. 5 S.3 Nr. 3 SchulG mit einer Vorlaufzeit von vier Jahren ebenso berechtigt ist, die Umwandlung einer Bekenntnisschule herbeizuführen.